Besuchsregelung
Datum:
Besuchsregelung
Liebe Besucherinnen und Besucher unseres Hauses.
Bitte beachten sie unsere
Besuchsregelung gültig ab 20.11.2021
In Anlehnung der Verordnung zur Änderung der 16.bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 03.04.2022
Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines
fieberhaften Infekts, dürfen Sie unsere Einrichtung auf keinen Fall betreten. Bitte klären Sie dies unverzüglich mit einer Ärztin/einem Arzt ab. Sollten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten und/oder einer an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben, dürfen Sie unsere Einrichtung ebenfalls nicht betreten. Sie dürfen Ihren in der Sterbephase befindlichen Zu- bzw. Angehörigen weiterhin besuchen.
Dafür ist eine vorherige Telefonische Absprache zwingend notwendig.
1-5 Besucher pro Bewohner/In für max. 1 Stunde
- Palliativ Bewohner mehr als ein Besucher und länger als eine Stunde, nach Absprache
- Sterbebegleitung: die Sterbebegleitung durch den engsten Familienkreis ist jederzeit zulässig
Zutritts Verbot:
- Bei Bewohnern-innen die sich in Quarantäne befinden
Zutritt:
- immer mit einen:
> zugelassenen negativen Schnelltest (höchstens 24 Stunden alt)
> oder negativen PCR-Test (Höchstens 48 Stunden alt)
> FFP2 Maske
die Tests haben die Besucher selbst zum Mitbringen
Besuchszeiten:
Mo, Mi, Fr, Sa und So von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr und nach telefonischer Einzelabsprache: Tel.: 08591/210
Ablauf:
> Der Besucher meldet sich am Haupteingang
> dort wird der Test geprüft und die Daten erfasst
Bitte halten Sie sich strikt an unsere Hygieneregeln (FFP2 Maske tragen, Abstand halten, Hände desinfizieren)
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihre Einrichtungsleitung